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Die WirtschaftsWoche (WiWo) zählt zu den renommiertesten Wirtschafts- und Finanzmagazinen Deutschlands. Sie liefert fundierte Analysen, Reportagen, Interviews und Nachrichten aus Politik, Börse, Unternehmen und globalen Märkten. Viele Leserinnen und Leser nutzen das Magazin im Print-, Digital- oder Kombi-Abo – doch manchmal ändern sich berufliche Anforderungen, Interessen oder finanzielle Prioritäten. Dann stellt sich die Frage: Wie kann man sein Zeitschrift-Abo bei der WirtschaftsWoche kündigen? Hier erfahren Sie, wie Ihre Kündigung sicher, digital und rechtssicher funktioniert – direkt online über Einschreiben.
Die Kündigungsfristen unterscheiden sich nach Aboform:
• Printabo: üblicherweise 4–8 Wochen vor Laufzeitende
• Digitalabo (WiWo+): vielfach monatlich kündbar
• Kombi-Abos: Frist ergibt sich aus dem Printanteil
• Probeabos: jederzeit innerhalb der Testphase kündbar
👉 Beispiel: Ihr Abo endet am 30. September. Damit die Kündigung wirksam wird, sollte Ihr Schreiben spätestens am 31. Juli eingehen.
📌 Tipp: Prüfen Sie Ihre Abo-Unterlagen oder Ihr WiWo-Konto. Eine Kündigung über Einschreiben liefert einen dokumentierten Zustellnachweis – entscheidend bei automatisch verlängernden Abos.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per unterschriebenem Brief oder über einen rechtsverbindlichen Online-Versand. Der Fournisseur erkennt weder reine Hotline-Kündigungen noch einfache E-Mails als formgültig an.
Der einfachste Weg: Sie erstellen und versenden Ihr Kündigungsschreiben direkt online über den Service von de-einschreiben.com. Alle relevanten WirtschaftsWoche-Adressen sind bereits hinterlegt. Das System übernimmt automatisch die korrekte Zuordnung sowie den rechtssicheren Versand mit Empfangsbestätigung.
Versenden Sie Ihr Schreiben jetzt bequem über Einschreiben.
📌 Tipp: Nutzen Sie diese Formulierung:
„Hiermit kündige ich mein WirtschaftsWoche-Abo fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
So vermeiden Sie Verzögerungen oder Missverständnisse.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn besondere Gründe vorliegen:
• wiederholte Nichtlieferung
• Preisänderungen, die Sie nicht akzeptieren
• längerer Auslandsaufenthalt
• Qualitätsprobleme oder wesentliche Inhaltsänderungen
👉 Beispiel: Wenn die Printausgabe über mehrere Wochen trotz Reklamation nicht geliefert wird, können Sie sofort kündigen.
📌 Tipp: Bewahren Sie Reklamationsbestätigungen oder Zahlungsnachweise als Belege auf.
Aboverträge verlängern sich automatisch, wenn keine wirksame Kündigung eingeht. Ein Einschreiben stellt sicher, dass Ihre Kündigung rechtzeitig, dokumentiert und beweisbar bei der WirtschaftsWoche ankommt.
📌 Tipp: Der gesamte Vorgang läuft digital, sicher und transparent – ganz ohne Papier oder Postweg.
Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie vom Verlag eine schriftliche Bestätigung mit dem offiziellen Enddatum. Eventuell noch ausstehende Ausgaben werden regulär geliefert oder freigeschaltet.
📌 Tipp: Kontrollieren Sie Ihre Kontoabbuchungen nach dem Enddatum, damit keine weiteren Belastungen auftreten.
Ihre WirtschaftsWoche-Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich und fristgerecht eingeht. Über Einschreiben versenden Sie Ihr Schreiben digital – inklusive automatisch generierter Empfangsbestätigung.
Wenn Sie anschließend weitere Abos oder Verträge kündigen möchten, finden Sie im Bereich Abostop zahlreiche geprüfte Vorlagen.
Mit Einschreiben kündigen Sie Ihr Magazinabo sicher, digital und mit einem klaren Zustellnachweis – ganz ohne Papier und ohne Postweg.
👉 Kurz gesagt: Ein digital versendetes Schreiben reicht – und Ihr WirtschaftsWoche-Abo ist beendet.
Meist 4–8 Wochen vor Laufzeitende; Digitalabos oft monatlich kündbar.
Bei Nichtlieferung, Preisänderungen, Auslandsumzug oder wesentlichen Qualitätsproblemen – jeweils mit Nachweis.
Per E-Mail oder Post nach Eingang Ihrer Kündigung.
Verlag kontaktieren und Ihre Empfangsbestätigung vorlegen. Mit Einschreiben besitzen Sie einen eindeutigen Nachweis.
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Artikel verfasst für einen führenden Online-Service für rechtssichere Vertragskündigungen in Deutschland.
Regelmäßig aktualisiert und geprüft nach geltendem Verbraucherrecht.