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Die Lausitzer Rundschau ist eine der wichtigsten Regionalzeitungen in Brandenburg und Sachsen und berichtet täglich über Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport und das regionale Geschehen. Viele Leserinnen und Leser nutzen das Angebot als Print-, Digital- oder Kombiabo. Doch manchmal ändern sich Interessen, Lebensumstände oder finanzielle Prioritäten. Dann stellt sich die Frage: Wie kann man sein Zeitschrift-Abo bei der Lausitzer Rundschau kündigen? Hier erfahren Sie, wie Ihre Kündigung sicher, digital und rechtssicher funktioniert – direkt online über Einschreiben.
Die Kündigungsfrist hängt vom jeweiligen Abomodell ab:
• Printabo: meist 4–8 Wochen vor Laufzeitende
• Digitalabo: häufig monatlich kündbar
• Kombi-Abos: Frist richtet sich nach dem Printanteil
• Probeabos: jederzeit während der Testphase kündbar
👉 Beispiel: Ihr Abo endet am 31. August. Damit die Kündigung wirksam wird, sollte Ihr Schreiben spätestens bis zum 30. Juni eingehen.
📌 Tipp: Prüfen Sie Ihre Bestellunterlagen oder Ihr Online-Konto. Eine Kündigung über Einschreiben dokumentiert den fristgerechten Eingang eindeutig.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per unterschriebenem Brief oder über einen rechtssicheren Online-Versand. Der Fournisseur akzeptiert weder Hotline-Abmeldungen noch einfache E-Mails als formgültige Kündigung.
Der einfachste Weg: Sie erstellen und versenden Ihr Kündigungsschreiben direkt online über den Service von de-einschreiben.com. Alle relevanten Adressen der Lausitzer Rundschau sind bereits hinterlegt. Das System übernimmt automatisch die korrekte Zuordnung sowie den rechtsverbindlichen Versand mit Empfangsbestätigung.
Versenden Sie Ihr Schreiben jetzt bequem über Einschreiben.
📌 Tipp: Nutzen Sie eine klare Formulierung:
„Hiermit kündige ich mein Lausitzer-Rundschau-Abo fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
So vermeiden Sie Rückfragen oder Verzögerungen.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn besondere Gründe vorliegen:
• wiederholte Nichtlieferung oder Zustellprobleme
• Preisänderungen, denen Sie nicht zugestimmt haben
• längerer Auslandsumzug
• erhebliche Qualitäts- oder Inhaltsänderungen
👉 Beispiel: Wenn die Zeitung trotz mehrfacher Reklamation über Wochen nicht zugestellt wird, können Sie unabhängig von der Laufzeit sofort kündigen.
📌 Tipp: Bewahren Sie Reklamationsbestätigungen, E-Mails oder Zahlungsbelege als Nachweis auf.
Abonnements verlängern sich automatisch, wenn keine nachweisbare Kündigung eingeht. Ein Einschreiben liefert Ihnen einen dokumentierten Versand- und Empfangsnachweis – entscheidend bei Fristen oder späteren Unklarheiten.
📌 Tipp: Der gesamte Prozess läuft digital, sicher und nachvollziehbar – ohne Papier und ohne Postweg.
Nach Eingang Ihrer Kündigung sendet der Verlag eine schriftliche Bestätigung mit dem offiziellen Enddatum. Je nach Aboform erhalten Sie die verbleibenden Ausgaben bis zum Vertragsende.
📌 Tipp: Kontrollieren Sie nach dem Enddatum Ihre Kontoabbuchungen, um unerwünschte Folgekosten zu vermeiden.
Ihre Lausitzer-Rundschau-Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich und fristgerecht eingeht. Über Einschreiben versenden Sie Ihr Schreiben vollständig digital – inklusive automatisch erstellter Empfangsbestätigung.
Wenn Sie anschließend weitere Abos oder Verträge kündigen möchten, finden Sie im Bereich Abostop zahlreiche geprüfte Vorlagen für unterschiedlichste Kategorien.
Mit Einschreiben kündigen Sie Ihr Zeitungsabo vollständig digital – ohne Papier, ohne Postweg und mit einem klaren Zustellnachweis.
👉 Kurz gesagt: Ein digital versendetes Kündigungsschreiben reicht – und Ihr Lausitzer-Rundschau-Abo ist beendet.
Meist 4–8 Wochen vor Laufzeitende, abhängig vom Abomodell.
Bei Nichtlieferung, Preisänderungen, Auslandsumzug oder deutlichen Qualitätsproblemen – jeweils mit Nachweis.
Per Post oder E-Mail nach Eingang der Kündigung.
Den Verlag kontaktieren und die Empfangsbestätigung vorlegen. Mit Einschreiben haben Sie einen eindeutigen Nachweis.
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Artikel verfasst für einen führenden Online-Service für rechtssichere Vertragskündigungen in Deutschland.
Regelmäßig aktualisiert und geprüft nach geltendem Verbraucherrecht.