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Postbank
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Betreff : Kündigung meines Vertrags Postbank
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich den Vertrag, der uns verbindet, kündigen möchte.
Ich wünsche, dass diese Kündigung sofort bei Erhalt dieses Schreibens wirksam wird, vorbehaltlich der gegebenen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
Ich bitte Sie, mir eine schriftliche Bestätigung über die Berücksichtigung meiner Anfrage sowie das wirksame Kündigungsdatum zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen,

Wie kündigt man die Postbank? Ratgeber 2026

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Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2026

Ein Bankwechsel steht an. Vielleicht haben sich Ihre finanziellen Bedürfnisse verändert, oder Sie haben ein Angebot gefunden, das besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Das Beenden einer Geschäftsbeziehung mit einer Bank erfordert immer etwas Aufmerksamkeit im Detail. Gerade bei der Postbank gibt es bestimmte formale Schritte, die Sie einhalten sollten, damit der Übergang reibungslos verläuft. Kurz gesagt: Eine gute Vorbereitung erspart Ihnen im Nachhinein lästige Rückfragen oder unerwartete Gebühren.

Kündigungsfristen und Rahmenbedingungen: Was Sie beachten müssen

Bevor Sie endgültig einen Schlussstrich ziehen, lohnt sich ein Blick auf die konkreten Konditionen Ihres Vertrags. Bei einem klassischen Girokonto haben Sie in der Regel keine feste Vertragslaufzeit. Das bedeutet konkret, dass Sie die Kontoauflösung jederzeit anstoßen können. Es gibt jedoch eine Kündigungsfrist, die oftmals bei einem Monat liegt. Haben Sie hingegen ein Sparkonto oder ein Festgeldkonto, sieht die Sache anders aus. Hier sind Sie an bestimmte Laufzeiten gebunden. Wenn Sie beispielsweise ein Anlagekonto vorzeitig auflösen möchten, fallen häufig sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen an. Zu beachten ist also, dass Sie sich vor der Erstellung Ihres Kündigungsschreibens vergewissern, um welche Art von Produkt es sich genau handelt. Schauen Sie am besten in Ihre Vertragsunterlagen aus dem Jahr der Eröffnung, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Vorbereitung ist alles: Laufende Zahlungen richtig umziehen

Wer sein Konto schließt, ohne vorher die Zahlungseingänge und Abbuchungen umzuleiten, riskiert Mahngebühren. Richten Sie Ihr neues Konto idealerweise schon zwei bis drei Monate vor der eigentlichen Kündigung bei der Postbank ein. Lassen Sie beide Konten für eine gewisse Zeit parallel laufen. So haben Sie genügend Puffer, um Arbeitgeber, Versicherungen, Vermieter und Abonnements über Ihre neue Bankverbindung zu informieren. Im Grunde ist dies der wichtigste praktische Schritt in der gesamten Übergangsphase. Vergessen Sie dabei nicht die jährlichen Abbuchungen, wie etwa die Kfz-Steuer oder bestimmte Versicherungsbeiträge, die man im Alltag leicht übersieht. Erst wenn auf dem alten Konto keine Bewegungen mehr stattfinden, ist der richtige Zeitpunkt gekommen, das Schreiben zur Beendigung aufzusetzen.

Sonderfälle: Gemeinschaftskonten und laufende Kredite

Manchmal ist die Situation etwas komplexer als bei einem herkömmlichen Einzelkonto. Besitzen Sie ein Gemeinschaftskonto, reicht die Unterschrift einer einzelnen Person nicht aus, um das Vertragsverhältnis zu beenden. Alle Kontoinhaber müssen das Dokument zwingend unterzeichnen. Ein fehlender Namenszug führt unweigerlich zur Ablehnung Ihres Auftrags.

Ebenso aufmerksam müssen Sie sein, wenn an Ihr Konto noch ein Dispokredit oder ein Ratenkredit gekoppelt ist. Die Bank wird die Auflösung erst dann vollziehen, wenn der negative Saldo vollständig ausgeglichen ist. Überweisen Sie also rechtzeitig den ausstehenden Betrag, oder stellen Sie sicher, dass Ihr neues Institut eine Umschuldung anbietet. Kümmern Sie sich um diese finanziellen Verbindlichkeiten, bevor Sie endgültig handeln.

Der rechtssichere Weg: Warum das Einschreiben unverzichtbar ist

Nun zur eigentlichen Beendigung. Sie können eine Bankverbindung theoretisch auf verschiedenen Wegen auflösen, jedoch ist in der Praxis der schriftliche Weg mit Nachweis die einzige Option, die Ihnen absolute Sicherheit bietet. Wenn Sie Ihr Schreiben versenden, benötigen Sie einen Beleg darüber, dass die Bank Ihr Dokument fristgerecht erhalten hat. Kommt es zu Unstimmigkeiten über das Eingangsdatum, liegt die Beweislast nämlich bei Ihnen.

Genau hier kommt Sicherbrief.com ins Spiel. Anstatt sich mühsam einen eigenen Text auszudenken und für den Versand extra das Haus verlassen zu müssen, können Sie den Vorgang komplett digital abwickeln. Auf Sicherbrief.com finden Sie juristisch geprüfte, vorgefertigte Vorlagen, die speziell für die Auflösung von Bankkonten und Abonnements konzipiert sind. Sie tragen lediglich Ihre persönlichen Daten wie Kontonummer und Adresse ein. Anschließend wird das Dokument direkt online als rechtsgültiges Einschreiben verschickt. Sie erhalten den wichtigen Sendungsnachweis unmittelbar digital zugestellt. In diesem Fall sparen Sie nicht nur den Weg zum Briefkasten, sondern haben auch die Gewissheit, dass Ihr Anliegen rechtlich einwandfrei und nachweisbar beim Empfänger eingeht.

Was passiert mit Restguthaben und alten Bankkarten?

Ein häufiges Anliegen betrifft das Geld, das sich am Tag der Schließung noch auf dem Konto befindet. In Ihrem Anschreiben müssen Sie unbedingt ein Referenzkonto angeben, auf das dieses Restguthaben überwiesen werden soll. Fehlt diese Information, kann das Finanzinstitut den Vorgang nicht abschließen. Was die alten Bank- und Kreditkarten betrifft, so fordern die meisten Anbieter nicht mehr, dass diese physisch zurückgeschickt werden. Sie sind allerdings in der Pflicht, die Karten unbrauchbar zu machen. Zerschneiden Sie den Chip und den Magnetstreifen gründlich mit einer Schere. Das mag wie ein triviales Detail klingen, schützt Sie aber vor möglichem Missbrauch in der Übergangszeit. Behalten Sie abschließend Ihre Kontoauszüge der letzten Monate gut auf, denn nach der Schließung haben Sie keinen Zugriff mehr auf das Online-Banking. Ein sauberer Schnitt bewahrt Sie vor langwierigem Schriftverkehr im Nachgang.

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