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Füllen Sie das Formular aus: Ihr Kündigungsschreiben ist in wenigen Sekunden fertig.
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immergrün gehört zu den bekanntesten Energieanbietern für Strom- und Gastarife in Deutschland. Viele Kundinnen und Kunden wählen die Tarife aufgrund kurzfristiger Preisaktionen oder Ökostromangebote – doch manchmal ändern sich Lebensumstände: steigende Preise, Anbieterwechsel, Umzug oder Unzufriedenheit mit dem Kundenservice. Dann stellt sich die Frage: Wie kann man seinen Energie-Vertrag bei immergrün kündigen? Hier erfahren Sie, wie Ihre Kündigung sicher, digital und rechtssicher funktioniert – direkt online über Einschreiben.
Welche Kündigungsfrist gilt, hängt vom Tarif ab:
• Grundversorgung: jederzeit kündbar mit 2 Wochen Frist
• Laufzeitverträge (12–24 Monate): meist 1 Monat vor Vertragsende
• Preisgarantie-Tarife: Kündigung oft erst zum Garantieende möglich
• monatlich kündbare Tarife: jederzeit möglich
👉 Beispiel: Ihr Tarif endet am 30. September. Damit Ihre Kündigung wirksam wird, sollte Ihr Schreiben spätestens am 31. August bei immergrün eingehen.
📌 Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder Ihr Kundenkonto. Eine Kündigung über Einschreiben liefert einen zweifelsfreien Nachweis über den fristgerechten Eingang.
Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen – per unterschriebenem Brief oder über einen rechtssicheren Online-Versand. Der Fournisseur akzeptiert einfache E-Mails oder Telefonkündigungen nicht als gültig.
Der einfachste Weg: Sie erstellen und versenden Ihr Kündigungsschreiben direkt online über den Service von de-einschreiben.com. Alle relevanten immergrün-Adressen sind bereits hinterlegt. Das System übernimmt automatisch die korrekte Zuordnung sowie den dokumentierten Versand.
Versenden Sie Ihr Schreiben jetzt bequem über Einschreiben.
📌 Tipp: Formulieren Sie eindeutig:
„Hiermit kündige ich meinen immergrün-Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
So vermeiden Sie Rückfragen oder Verzögerungen.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn bestimmte Gründe vorliegen:
• Preisänderungen, denen Sie nicht zugestimmt haben
• Umzug in ein Gebiet ohne immergrün-Versorgung
• anhaltende Störungen oder Lieferprobleme
• falsche oder nicht korrigierte Abrechnungen
• verbindliche Vertragsänderungen, die Sie nicht anerkennen
👉 Beispiel: Erhöht immergrün Ihre Preise und Sie lehnen die Änderung ab, können Sie innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen.
📌 Tipp: Bewahren Sie relevante Unterlagen wie Preisänderungsschreiben, Reklamationen oder Zählerstände als Nachweise auf.
Da Energieverträge sich automatisch verlängern können, ist ein nachweisbarer Eingang entscheidend. Ein Einschreiben bietet einen sicheren Versand- und Empfangsnachweis – besonders wichtig bei Fristen und potenziellen Abrechnungsstreitigkeiten.
📌 Tipp: Der gesamte Prozess läuft digital, sicher und transparent – ohne Papier und ohne Postweg.
Nach Eingang der Kündigung sendet immergrün Ihnen eine schriftliche Bestätigung mit:
• dem offiziellen Vertragsende
• Angaben zur Schlussabrechnung
• eventuellen Rückzahlungen oder Nachforderungen
📌 Tipp: Notieren Sie am Kündigungstag Ihren Zählerstand für die Abschlussrechnung.
Ihre immergrün-Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich und fristgerecht eingeht. Über Einschreiben versenden Sie Ihr Schreiben digital – inklusive automatisch erzeugter Empfangsbestätigung.
Wenn Sie anschließend weitere Verträge kündigen möchten, finden Sie im Bereich Abostop zahlreiche geprüfte Vorlagen für unterschiedlichste Vertragsarten.
Mit Einschreiben kündigen Sie Ihren Energievertrag vollständig digital – ohne Papier, ohne Postweg und mit einem klaren Zustellnachweis.
👉 Kurz gesagt: Ein digital versendetes Kündigungsschreiben reicht – und Ihr immergrün-Vertrag ist beendet.
Je nach Tarif: Grundversorgung 2 Wochen, Laufzeitverträge meist 1 Monat vor Ablauf.
Bei Preisänderungen, Störungen, Abrechnungsfehlern oder Umzug – jeweils mit Nachweis.
Per E-Mail oder Post nach Bearbeitung.
Weil es den Versand und Empfang Ihrer Kündigung rechtssicher dokumentiert.
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Artikel verfasst für einen führenden Online-Service für rechtssichere Vertragskündigungen in Deutschland.
Regelmäßig aktualisiert und geprüft nach geltendem Verbraucherrecht.