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Kündigung EVM Energieversorgung

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EVM Energieversorgung
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Betreff : Kündigung meines Vertrags EVM Energieversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich den Vertrag, der uns verbindet, kündigen möchte.
Ich wünsche, dass diese Kündigung sofort bei Erhalt dieses Schreibens wirksam wird, vorbehaltlich der gegebenen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
Ich bitte Sie, mir eine schriftliche Bestätigung über die Berücksichtigung meiner Anfrage sowie das wirksame Kündigungsdatum zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen,

Wie kündigt man die EVM Energieversorgung? Ratgeber 2026

evm-kuendigen

Letzte Aktualisierung: 25. Mai 2026

Wer in der Region Koblenz oder im nördlichen Rheinland-Pfalz wohnt, kennt die Energieversorgung Mittelrhein, kurz evm, vermutlich als regionalen Lieferanten für Strom und Erdgas. Doch die Zeiten ändern sich, die Tarife auf dem Energiemarkt bewegen sich ständig, und im Jahr 2026 gibt es viele Gründe, die bestehenden Verträge auf den Prüfstand zu stellen. Vielleicht planen Sie einen Umzug in eine andere Region, oder ein konkurrierender Anbieter hat Ihnen ein deutlich attraktiveres Angebot gemacht. Was auch immer Ihr persönlicher Grund sein mag: Wenn Sie die Zusammenarbeit mit der evm beenden möchten, sollten Sie einige rechtliche und organisatorische Spielregeln beachten. Tarifstrukturen sind oft unübersichtlich, und wer die Fristen verpasst, steckt schnell für einen weiteren Zeitraum in ungewollten Kosten fest.

Reguläre Fristen und Vertragslaufzeiten im Blick behalten

Zunächst hängt alles davon ab, in welchem Vertragsverhältnis Sie genau stehen. Befinden Sie sich noch in der sogenannten Grundversorgung, gestaltet sich die Lage flexibel. Hier gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen, und das zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Anders verhält es sich bei den sogenannten Sonderverträgen, die feste Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten aufweisen. Haben Sie beispielsweise einen solchen Vertrag abgeschlossen, verlängert sich dieser nach dem Ende der Erstlaufzeit seit den gesetzlichen Reformen meist nur noch monatlich. Dennoch müssen Sie die reguläre Frist wahren, die häufig vier Wochen vor dem Ende des Abrechnungszeitraums beträgt.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ihr Vertrag läuft regulär bis zum 31. Dezember 2026. Beträgt die vereinbarte Kündigungsfrist einen Monat, muss Ihr Schreiben spätestens am letzten Werktag im November bei der evm eingegangen sein. Entscheidend ist hierbei ausdrücklich nicht das Absendedatum, sondern der tatsächliche Eingang beim Energieversorger. Wer hier zu lange wartet, zahlt im schlimmsten Fall weiter die alten Konditionen.

Sonderkündigungsrecht: Wann Sie vorzeitig handeln können

Es gibt Situationen, in denen die regulären Laufzeiten ausgehebelt werden. Das Gesetz räumt Verbrauchern in spezifischen Fällen ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht ein. Der klassische Fall ist eine angekündigte Preiserhöhung. Wenn die evm Ihnen mitteilt, dass die Preise für Strom oder Gas angepasst werden – sagen wir zum 1. November 2026 –, haben Sie das Recht, den Vertrag bis zum Tag vor dem Wirksamwerden der Erhöhung fristlos zu beenden. In diesem Fall sollten Sie den Wechsel übrigens unbedingt selbst in die Hand nehmen und nicht Ihrem neuen Versorger überlassen, da die Fristen für die Sonderkündigung extrem kurz bemessen sind.

Ein weiterer wichtiger Grund ist der Umzug. Zwar versucht die evm häufig, Verträge an den neuen Wohnort mitzunehmen, doch das klappt nicht immer. Wenn Sie aus dem klassischen Versorgungsgebiet wegziehen oder der Anbieter am neuen Wohnort nur teurere Konditionen anbieten kann, steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Hier gilt meist eine Frist von sechs Wochen im Voraus. Auch im traurigen Fall des Todes eines Angehörigen können Erben den Vertrag außerordentlich kündigen, sofern die betreffende Immobilie aufgelöst oder verkauft wird. Hierzu verlangt der Kundenservice der evm allerdings die Vorlage einer Sterbeurkunde als Nachweis.

Warum der Zugangsnachweis bei der Kündigung entscheidend ist

Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen der evm reicht für eine Kündigung die sogenannte Textform aus. Das bedeutet, dass theoretisch eine E-Mail oder ein Fax genügen würde. In der Praxis lauern hier jedoch oft erhebliche Risiken. Es kommt immer wieder vor, dass elektronische Nachrichten im Spam-Filter landen, im System untergehen oder die Bearbeitung sich verzögert. Behauptet das Unternehmen später, Ihre Nachricht nie erhalten zu haben, stehen Sie in der Beweispflicht. Ohne einen handfesten Beleg in der Hand lässt sich der rechtzeitige Eingang kaum untermauern.

Aus diesem Grund empfiehlt sich bei solch wichtigen Verträgen der klassische Briefweg, und zwar in Form eines Einschreibens. Ein Einschreiben bietet Ihnen eine verlässliche rechtliche Absicherung, da der Empfang quittiert werden muss. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der sich der genaue Tag und die Uhrzeit der Zustellung lückenlos dokumentieren lassen. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, ist dieser Beleg viel wert.

Rechtssichere Zustellung über den Onlinedienst sicherbrief.com

Wer den Gang zur Filiale scheut oder keine Lust hat, Briefe selbst zu frankieren und auszudrucken, findet in sicherbrief.com eine zeitgemäße Alternative. Die Plattform hat sich darauf spezialisiert, Kündigungsschreiben digital entgegenzunehmen und diese physisch als Einschreiben direkt an den Empfänger zuzustellen. Der Clou dabei: Sie müssen kein eigenes Schreiben mühsam aufsetzen. Auf sicherbrief.com stehen fertig vorformulierte Kündigungsvorlagen bereit, die speziell auf Energieversorger wie die evm angepasst sind.

Sie tragen lediglich Ihre persönlichen Daten ein, und das System generiert ein passendes Dokument. Nach dem Absenden wird der Brief ausgedruckt, kuvertiert und per Einschreiben verschickt. Sie erhalten umgehend den anerkannten Sendenachweis sowie die Trackingdaten. Kurz gesagt: Der Service verbindet den Komfort des Internets mit der unumstößlichen Rechtssicherheit eines physischen Einschreibens.

Diese Angaben gehören zwingend in Ihr Kündigungsschreiben

Damit die Sachbearbeiter bei der evm Ihr Anliegen zuordnen können, muss das Kündigungsschreiben bestimmte Kerninformationen enthalten. Unvollständige Angaben führen oft zu Rückfragen, wodurch wertvolle Zeit verstreicht.

Folgende Daten sollten unbedingt im Text enthalten sein: Ihr vollständiger Name sowie die aktuelle Anschrift, die im Vertrag hinterlegt ist. Falls Sie wegen eines Umzugs kündigen, geben Sie am besten auch direkt die neue Adresse für die Abschlussrechnung an. Unverzichtbar ist zudem die Kundennummer sowie die spezifische Vertragskontonummer, die Sie auf jeder alten Abrechnung finden. Auch die Zählernummer des Strom- oder Gaszählers hilft bei der eindeutigen Zuordnung. Formulieren Sie den Kündigungswunsch präzise – zum Beispiel mit dem Satz: "Ich kündige meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Bitten Sie abschließend ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des exakten Beendigungsdatums. So sind Sie auf der sicheren Seite und können das Kapitel evm erfolgreich abschließen.

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